Räum- und Streudienst

Winter­dienst Bensheim

Ein gründlich ausgeführter Winterdienst in Bensheim ist von enormer Bedeutung.

Allzu oft kommt es zu Unfällen, die aufgrund eines frühzeitig durchgeführten Winterdienstes hätten verhindert werden können.

Allerdings geht es nicht nur um die rechtliche Seite im Falle eines Unfalls. Es geht hierbei auch um die Bewohner des Hauses und um deren Schutz. Wer die Streu- und Räumpflicht nicht befolgt, bringt sich selbst und auch andere vollkommen unnötig in Gefahr.

Ihr Profi für den Winterdienst

Wir bringen Sie auf die sichere Seite und übernehmen die Schneeräumung mitsamt Streudienst und nehmen Ihnen die Arbeit rechtssicher ab. Sollte es dennoch zu Sach- oder Personenschäden kommen, wird die Haftung bei möglichen Unfällen von uns übernommen. Für den professionellen Winterdienst stehen uns verlässliche Mitarbeiter sowie moderne Geräte und Maschinen zur Verfügung – Sie können sich voll und ganz auf uns verlassen.

FAQ

Die allgemeinen Vorgaben hierzu sind von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Vom 1. November bis 31. März des Folgejahres besteht eine Räum- und Streupflicht. Üblicherweise werktags bis 7:00 Uhr und an den Wochenenden bis 8:00 bzw. 9:00 Uhr.

Generell sämtliche Maßnahmen zur Beseitigung von Schnee, Eis und Glätte. Insbesondere betrifft dies Gehwege, Parkplätze und Betriebsflächen, aber auch Einfahrten sowie Treppenanlagen. Der Winterdienst sorgt für eine sichere Mobilität.

Hauseigentümer und Grundstückseigentümer sowie kommunale Einrichtungen haften für Schäden, wenn der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen wird. Übertragen Sie uns die Aufgaben des Winterdienstes, übernehmen wir auch die Haftung im Schadensfall.

Winterdienst – Wird es kalt, sind wir vor Ort

Wir sind zur Stelle und vor Ort sowie es draußen kalt wird. Sobald es schneit oder gefriert, machen wir uns auf den Weg zu unseren Einsatzorten. Damit dies funktioniert, bieten wir unseren Kunden eine 24h Einsatzbereitschaft, auch an Sonn- und Feiertagen. Da Schnee und Eis meist plötzlich auftreten, arbeiten wir im Winterdienst mit ortskundigen Mitarbeitern.

Die Maß­nahmen eines Winterdienstes

Durch winterliche Witterungseinflüsse kann die Verkehrsinfrastruktur stark gestört werden. Das Ziel sämtlicher Winterdienst-Maßnahmen ist es vor allem, die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Oberste Priorität hat die Beseitigung von Eis und gefährlicher Glätte, die ansonsten zu Unfällen führen kann. Hauseigentümer und Grundstückseigentümer sind zum Winterdienst verpflichtet, bei öffentlichem Gelände sind es entsprechend städtische bzw. kommunale Einrichtungen.

  • das Schneeräumen von Gehwegen, Einfahrten, Parkplätzen und Betriebsflächen, aber auch Treppenanlagen
  • das Streuen vereister Flächen mittels Kies oder Salz, jedoch umweltschonend
  • Auftauen und Enteisen stark beeinträchtigter Flächen
  • Schutz vor neuerlicher Glättebildung

Die Dauer eines Winter­dienstes

Die Einsatzdauer unseres Winterdienstes ist natürlich abhängig von der Fläche, die geräumt werden muss, und von der Menge des gefallenen Schnees. Doch machen Sie sich darüber keine Gedanken. Im Regelfall vereinbaren wir einen monatlichen Pauschalpreis für die Zeit, in der ein Winterdienst gesetzlich gewährleistet werden muss. Mit unserem Winterdienst-Modell liegen Sie garantiert richtig.

Winter­dienst – Ihre Vorteile bei uns

Wenn es draußen schneit und friert, sind wir für Sie da und sorgen dafür, dass Ihre Gehwege, Parkplätze und Betriebsflächen schnee- und eisfrei sind. Idealerweise können Sie bei uns den Winterdienst mit dem Hausmeister oder der Büroreinigung kombinieren, was Ihnen enorme Vorteile bringt. Denn so brauchen Sie sich von November bis März keine Gedanken, um die winterlichen Wetterereignisse machen.

Kontakt

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren Anfragen zu helfen.

Bei Fragen zu unseren Reinigungsdienstleistungen oder für ein maßgeschneidertes Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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